Arbeitssicherheit
Wir stellen Ihnen:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Gefahrstoffbeauftragter
- beauftragte Person für Gefahrgut
- Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz
- Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz
- Betriebsbeauftragter für Abfall
In vielen europäischen Staaten ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich in Sachen Arbeitsschutz durch Fachleute beraten zu lassen. Das sind insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Sie sind die Unternehmensberater in Sachen Arbeitsschutz.
In Deutschland schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt zu bestellen oder zu verpflichten. Diese Vorgabe besteht unabhängig von der Betriebsgröße, soweit mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt wird.
Gefordert wird die praktische Umsetzung elementarer Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb. Dazu gehört insbesondere die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist eine Verpflichtung für jeden Betrieb in der EU.
Seit Jahren werden mehr und mehr starre Regelungen der Berufsgenossenschaften zurückgezogen und durch staaliche Vorschriften ersetzt. Ziel ist eine flexible, auf den jeweiligen Betrieb bezogene Gestaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Unternehmer trägt hierfür die volle Verantwortung.
Wir bieten Ihnen:
- regelmäßige Betriebsbegehungen
- Durchführung von Fachseminaren
- Lärmgutachten
- Beratung in Fragen des Lärmschutzes
- Prüfungen in Sinne der BGV A3 (elektrische Ausrüstung)
- Prüfungen Maschinen, Beleuchtung, Leitern und Tritte
- Gefahrstoffmanagement
- Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Hilfestellung bei der Anzeige und Untersuchung von Arbeitsunfällen
- umwelttechnische Beratung
- Notfallmanagement
- Fremdfirmenmanagement
Vorteile für ihr Unternehmen:
- Gezielte, praxisbezogene Information zum Arbeitsschutz
- Handlungs- und Arbeitshilfen für den Arbeitsschutz
- Einsatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nur bei konkretem Bedarf
- keine Bindung personeller Ressourcen
- keine Aus- und Weiterbildungskosten
- keine Kosten für spezielle Messgeräte
- unabhängige Beratung und Betreuung
- fixe kalkulierbare Kosten
- Optimierung der eigenen Betriebsführung
- jederzeitige Rechtssicherheit




