| In vielen europäischen Staaten ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich in Sachen Arbeitsschutz durch Fachleute beraten zu lassen. Das sind insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Sie sind die Unternehmensberater in Sachen Arbeitsschutz. In Deutschland schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt zu bestellen oder zu verpflichten. Diese Vorgabe besteht unabhängig von der Betriebsgröße, soweit mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt wird. Gefordert wird die praktische Umsetzung elementarer Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb. Dazu gehört insbesondere die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist eine Verpflichtung für jeden Betrieb in der EU. |
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| Wir stellen Ihnen die benötigte Fachkraft für Arbeitssicherheit |
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| Wir bieten Ihnen 1. Lärmgutachten 2. Beratung in Fragen des Lärmschutzes 3. Prüfungen in Sinne der BGV A3 (elektrische Ausrüstung) 4. Prüfungen Maschinen, Beleuchtung, Leitern und Tritte 5. Gefahrstoffmanagement 6. Gefährdungsbeurteilung 7. Unterweisung der Beschäftigten 8. Erstellung von Betriebsanweisungen 9. Hilfestellung bei der Anzeige und Untersuchung von Arbeitsunfällen 10. umwelttechnische Beratung |
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| Vorteile für ihr Unternehmen 1. Gezielte, praxisbezogene Information zum Arbeitsschutz 2. Handlungs- und Arbeitshilfen für den Arbeitsschutz 3. Einsatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nur bei konkretem Bedarf 4. keine Bindung personeller Ressourcen 5. keine Aus- und Weiterbildungskosten 6. keine Kosten für spezielle Messgeräte 7. unabhängige Beratung und Betreuung 8. fixe kalkulierbare Kosten 9. Optimierung der eigenen Betriebsführung 10. jederzeitige Rechtssicherheit |
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